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Mitgliedschaft

Aktuelle Jahresmitgliedsbeiträge:
Erwachsene / ordentliche Mitglieder ab 18 Jahre: 40,00 EUR Jahresbeitrag
Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre: 20,00 EUR Jahresbeitrag
Familienbeitrag (mit Kindern bis 17 Jahre): 85,00 EUR Jahresbeitrag

 

 



Der Verein führt als Mitglieder:

  • Ordentliche Mitglieder (Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre und Erwachsene ab dem vollendeten 18. Lebensjahr)
  • Ehrenmitglieder

Stimmberechtigt bei Mitgliederversammlungen sind ordentliche Mitglieder und Ehrenmitglieder. Mitglied des Vereins kann jeder ohne Rücksicht auf Beruf, Rasse und Religion werden.

1.) Erwerb der Mitgliedschaft
Die Aufnahme eines Mitglieds erfolgt durch Beschluss des Vorstands aufgrund eines Aufnahmeantrags. Der Aufnahmeantrag ist schriftlich an den Verein zu richten, Minderjährige bedürfen der Zustimmung der gesetzlichen Vertreter.

a) Die ordentliche Mitgliedschaft beginnt mit dem 01. des Quartals, in dem sie beantragt wird. Die Mindestmitgliedsdauer beträgt ein Jahr.

b) Personen, die sich um die Förderung des Sports sowie Vereinsführung besonders verdient gemacht haben, können auf Vorschlag des Vorstands oder des Gesamtausschusses von der Hauptversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Sie sind beitragsfrei.

2.) Verlust der Mitgliedschaft
Mit der Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen sämtliche Rechte des Mitglieds.

a) Die Mitgliedschaft eines Mitglieds endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss.

  • a1) Der Austritt eines Mitglieds erfolgt durch schriftliche Erklärung an den Vorstand bis spätestens 30.09. und wird mit Ende des laufenden Kalenderjahres wirksam, sofern die Mindestmitgliedsdauer von einem Jahr bis dahin erfüllt ist.

b) Der Ausschluss eines Mitglieds kann durch den Vorstand beschlossen werden, wenn das Mitglied

  • b1) mit der Zahlung eines Beitrages für länger als ein Jahr im Rückstand ist,
  • b2) die Bestimmungen der Satzung, Ordnungen oder die Interessen des Vereins verletzt,
  • b3) Anordnungen oder Beschlüsse der Vereinsorgane nicht befolgt oder
  • b4) sich im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Vereinsleben unehrenhaft verhält.

Der Ausschlussbeschluss ist schriftlich mitzuteilen. Gegen den Ausschlussbeschluss steht dem Betroffenen innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Vorstand Berufungsrecht an die nächstfolgende Hauptversammlung zu, zu der er einzuladen ist. Die Hauptversammlung entscheidet über die Wirksamkeit des Ausschlussbeschlusses endgültig. Bis zur Entscheidung der Hauptversammlung ruhen die Rechte des Mitglieds.

1.) Die Mitglieder sind beitragspflichtig, soweit die Satzung nichts anderes bestimmt. Die Hauptversammlung kann Zusatzbeiträge und Umlagen festsetzen.

2.) Ordentliche Mitglieder
Die Höhe der Beiträge wird von der Hauptversammlung festgesetzt. Die Mitgliedsbeiträge werden jährlich zum ersten Montag im März eingezogen. Fällt dieser nicht auf einen Bankarbeitstag, erfolgt der Einzug am unmittelbar darauf folgenden Bankarbeitstag. Auf Antrag können die Beiträge vom Vorstand gestundet oder erlassen werden.

3.) Ehrenmitglieder
Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.

1.) Für die Mitglieder sind diese Satzung und die Ordnungen des Vereins, sowie die Beschlüsse der Vereinsorgane verbindlich. Die Mitglieder sind verpflichtet, die Vereinsinteressen zu fördern und alles zu unterlassen, was dem Ansehen und dem Zweck des Vereins entgegensteht. Der Verein haftet den Mitgliedern gegenüber nur im Rahmen des zwischen dem Württembergischen Landessportbund und dem jeweiligen Sportversicherer abgeschlossenen Versicherungsvertrages.

2.) Ordentliche Mitglieder und Ehrenmitglieder
Jedes ordentliche Mitglied und jedes Ehrenmitglied ist berechtigt, an der Willensbildung im Verein durch Ausübung des Antrags- und Diskussionsrechts in Hauptversammlungen teilzunehmen. Das Stimmrecht wird auf Mitglieder mit Vollendung des 18. Lebensjahres beschränkt.

Ordentliche Mitglieder und Ehrenmitglieder sind berechtigt, an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen und die Einrichtungen des Vereins zu benutzen.