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nutzungsbedingungen

Nutzungszeiten:
Der Mountainbike-Parcours ist nur bei Trockenheit und bei Tageslicht geöffnet. Die SC Unterensingen Bikeabteilung hat ein bevorzugtes Nutzungsrecht der Strecke. Der Mountainbike-Parcours kann aus unterschiedlichsten Gründen (z.B. Witterung) gesperrt werden. Eine Nutzung der Strecke ist dann untersagt.

Haftung:
Die Ski Club Unterensingen e.V. übernimmt gegenüber den Nutzern des Mountainbike-Parcours keinerlei Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Dies gilt nicht, soweit zwingende gesetzliche Bestimmungen den Haftungsausschluss begrenzen.

Jeder Nutzer benutzt den Mountainbike-Parcours auf eigene Gefahr, sowie eigenes Risiko und trägt die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm verursachten Schäden. Eltern haften für Ihre Kinder!

Es gilt das Prinzip der umfassenden Eigenverantwortlichkeit eines jeden Nutzers.

Eine Haftung oder Gewährleistung für den jederzeit ordnungsgemäßen Zustand der Strecke kann insbesondere aufgrund nicht vermeidbarer Witterungseinflüsse (z.B. Unwetter) von keiner Seite übernommen werden.

Die Strecke ist äußerst anspruchsvoll. Jeder Nutzer der Strecke akzeptiert, dass es selbst bei sachgemäßer Nutzung zu Stürzen und Schäden kommen kann.

Offizielle Organe des Ski Club Unterensingen (z.B. Trainer) sind weisungsbefugt. Den Anweisungen ist unmittelbar Folge zu leisten. Insbesondere das Sperren für Trainingszwecke und die anschließende Freigabe für die Allgemeinheit spielt hier eine wesentliche Rolle.

Regeln:
1. Das Verhalten auf dem Vereinsgelände soll immer fair und respektvoll sein. Es ist stets Rücksicht auf jüngere Fahrer und Anfänger zu nehmen.

2. Bei Regen und feuchter Witterung ist die Strecke für alle Nutzer gesperrt. Verstöße werden mit Platzverweisen und Nutzungsverboten geahndet.

3. Der Streckenverlauf einschließlich der Hindernisse ist vor der Benutzung mit der gebotenen Vorsicht zu überprüfen.

4. Die Strecke darf nur mit geeigneten Mountainbikes, Dirtbikes, Freeridebikes und BMX-Rädern befahren werden. Jeder Nutzer ist selbst für den technisch einwandfreien Zustand seines Sportgerätes verantwortlich. Ein Befahren der Strecke mit anderen Fahrzeugen aller Art, insbesondere Motocross-Motorrädern, und Quads ist strengstens verboten und wird umgehend zur Anzeige gebracht.

5. Auf dem Mountainbike-Parcours des Ski Club Unterensingen besteht absolute Helmpflicht. Es wird dringend empfohlen Handschuhe, einen Fullface-Helm, sowie geeignete Protektoren für den gesamten Körper zu tragen.

6. Die Strecke darf nur in der vorgegebenen Richtung und nicht rückwärts befahren werden.

7. Auf der Strecke sollte nicht angehalten werden. Falls dies notwendig wird, darf für nachfolgende Fahrer kein Risiko entstehen.

8. Fahrräder dürfen nicht auf dem Starthügel und im Streckenverlauf abgestellt werden.

9. Das Gesamte Vereinsgelände muss sauber gehalten werden. Anfallender Müll muss in die vorgesehenen Mülleimer entsorgt werden.

10. Glasflaschen und Trinkgläser haben auf dem Gelände nichts zu suchen.

11. Jegliche Veränderungen am Streckenverlauf oder an den Hindernissen sind strengstens untersagt. Eine Zuwiderhandlung führt zur Anzeige.

12. Aus Sicherheitsgründen ist ein Betreten der Strecke für Fußgänger strengstens untersagt.

13. Im Falle eines Unfalls mit Personenschäden ist unverzüglich der Rettungsdienst zu verständigen:
- Internationaler Notruf: Tel. 112
- Rettungsdienst Leitstelle in Nürtingen: Tel. 07022 3020-0
- Wer ruft an?
- Was ist passiert?
- Wo ist es passiert? Mountainbike Parcours, Seerosenstraße, Unterensingen (Nähe Tennisplätze)
- Wie viele Verletzte oder Betroffene?
- Welche Art der Verletzung oder des Notfalls liegt vor?
- Warten auf Rückfragen der Rettungsleitstelle
- Das Rettungspersonal muss ggfs. von der Straße zum Verletzten geleitet werden.



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